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ADUG Aktuell

13.08.2020

Neue Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter

Die EU hat den Anhang II der REACH-Verordnung zum Januar 2021 geändert. Dieser enthält die Vorschriften für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (SDB).

Die Novelle betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und ist zum Teil mit einem großen Aufwand verbunden. Die aktuellen Versionen dürfen noch bis Ende 2022 verwendet werden. Die Umstellung ist auch für Betriebe wichtig, die selbst keine SDB erstellen müssen. Sie werden jedoch drauaf zu achten haben, dass sie von ihren Lieferanten SDB erhalten, die den neuen Anforderungen entsprechen.

SDB sind das zentrale Kommunikationsmittel über Gefahrstoffe zwischen Unternehmen. Sie enthalten Daten und Verhaltensempfehlungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit im Betrieb sowie für die erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.

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